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   LG Berlin, 02.04.2012 - 63 T 47/12   

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https://dejure.org/2012,8436
LG Berlin, 02.04.2012 - 63 T 47/12 (https://dejure.org/2012,8436)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.04.2012 - 63 T 47/12 (https://dejure.org/2012,8436)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. April 2012 - 63 T 47/12 (https://dejure.org/2012,8436)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes für das selbstständige Beweisverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für selbständiges Beweisverfahren; Mietmangel

  • strafrechtsiegen.de

    Streitwertbemessung für selbstständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeit in Mieträumen: Streitwert?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Gebührenstreitwert bei Beweisverfahren über Mängel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung von Mietmängeln im selbständigen Beweisverfahren? (IMR 2012, 349)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 844
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus LG Berlin, 02.04.2012 - 63 T 47/12
    Der Gebührenstreitwert für ein selbstständiges Beweisverfahren ist mit dem Hauptsachenstreitwert zu bemessen (BGH, Beschl. v. 16. September 2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488 Tz. 13).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 248/04

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus LG Berlin, 02.04.2012 - 63 T 47/12
    Hinzu tritt - zumindest sofern wie hier ein mangelbedingter Streit der Mietparteien über die Miethöhe nicht aus Rechts- oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt ist - der mit dem 3 ½-fachen Jahresbetrag einer angemessenen Minderung zu bemessenden Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf negative Feststellung der mangelbedingt geminderten Mietzinshöhe (vgl. insoweit zur Bemessung des Gebührenstreitwertes BGH, Beschl. v. 20. April 2005 - XII ZR 248/04, NZM 2005, 519 Tz. 5; Kammer, Beschl. v. 18. November 2011 - 63 T 157/11, NJW 2012, 693 Tz. 6).
  • LG Berlin, 18.11.2011 - 63 T 157/11

    Bewertung des Gebührenstreitwertes für eine vom Mieter zum Zwecke der

    Auszug aus LG Berlin, 02.04.2012 - 63 T 47/12
    Hinzu tritt - zumindest sofern wie hier ein mangelbedingter Streit der Mietparteien über die Miethöhe nicht aus Rechts- oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt ist - der mit dem 3 ½-fachen Jahresbetrag einer angemessenen Minderung zu bemessenden Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf negative Feststellung der mangelbedingt geminderten Mietzinshöhe (vgl. insoweit zur Bemessung des Gebührenstreitwertes BGH, Beschl. v. 20. April 2005 - XII ZR 248/04, NZM 2005, 519 Tz. 5; Kammer, Beschl. v. 18. November 2011 - 63 T 157/11, NJW 2012, 693 Tz. 6).
  • LG Hamburg, 08.04.2013 - 334 T 8/13

    Streitwertbemessung im selbständigen Beweisverfahren: Auf Feststellung

    Mit der dagegen gerichteten Beschwerde begehren die Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin, den Streitwert auf den 4 ½-fachen Jahresbetrag der angemessenen Mietminderung und damit auf ? 3.505,68 entsprechend der Auffassung des Landgerichts Berlins im Beschluss vom 2.4.2012, Az. 63 T 47/12, festzusetzen.
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